Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, selbst wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben. Unsere Geschäftsbedingungen gelten daher auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen, es sei denn, wir haben die Geltung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers schriftlich anerkannt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Angebote und Dauerschuldverhältnisse
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend.
Verträge über kontinuierliche oder regelmäßige Dienstleistungen (Dauerschuldverhältnisse) werden für die Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, sofern keine andere Laufzeit schriftlich vereinbart wird. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Preis und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich EXW (Incoterms 2024) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, die vereinbarten Preise entsprechend abzuändern, ebenso bei auf Gesetz beruhenden steuerlichen und sozialrechtlichen Neuregelungen. Die Preisänderungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Zusatzleistungen und Mehrleistungen berechnen wir gesondert und zusätzlich.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung bei Abnahme ohne Abzüge fällig, spätestens jedoch zehn Tage nach Erhalt der Rechnung oder Zahlungsaufstellung für abgesicherte und abnahmebereite Leistungen. Die Kosten für den Zahlungsverkehr trägt der Auftraggeber.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch die unzureichende Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet sind, können wir die Rechte gemäß § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) geltend machen. Wir können alle nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber sofort fällig stellen. Die Unsicherheitseinrede erstreckt sich auf alle weiteren ausstehenden Leistungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat uns alle erforderlichen Unterlagen und Materialien, wie Pläne, Sicherheitsvorschriften, technische Anforderungen etc., rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat die notwendigen Voraussetzungen für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Tätigkeiten zu schaffen. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber eigene oder von Dritten zu erbringende Leistungen koordiniert.
Der Auftraggeber hat freien Zugang zu allen relevanten Räumlichkeiten zu gewähren und Anschlüsse sowie benötigte Hilfsmittel bereitzustellen. Er trägt die Kosten für Anschlüsse und Verbrauchsmaterialien. Ebenfalls obliegt ihm die Entsorgung von Abfallstoffen, die in Verbindung mit unserer Tätigkeit anfallen.
Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen oder die Ausführung unserer Arbeiten aus anderen Gründen behindert werden, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, können wir zusätzlich zur vereinbarten Vergütung eine angemessene Entschädigung für entstandene Mehrkosten verlangen.
Wenn wir Leistungen aufgrund der Nichterfüllung vorstehender Pflichten nicht oder nicht vollständig erbringen können, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Minderung oder Zurückbehaltung.
- Umfang und Abnahme unserer Leistungen
Die Art und der Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus dem vom Auftraggeber gewählten und mit ihm vertraglich festgelegten Leistungsumfang.
Eine bestimmte Leistungsfrist ist von uns nur einzuhalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Leistungsfristen setzen voraus, dass wir alle erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Materialien rechtzeitig vom Auftraggeber erhalten. Anderenfalls wird die Leistungsfrist angemessen verlängert. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.
Wir sind berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, die Art, den Weg und die Methoden der Leistungserbringung zu wählen und eventuelle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Wir werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten eine Fertigmeldung erteilen.
- Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns durchgeführten Arbeiten unverzüglich nach Zugang der Fertigmeldung zu untersuchen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich nach Zugang der Fertigmeldung schriftlich angezeigt werden. Zeigt sich später ein Mangel, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Abnahme nicht innerhalb angemessener Frist nach Zugang der Fertigmeldung nach, gilt unsere Leistung als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen. § 377 HGB gilt entsprechend.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach Zugang der Fertigmeldung.
- Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts anders vereinbart.
Unsere Haftung ist für die Fälle der einfachen Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Deckungssummen unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Diese Summen belaufen sich auf 1.000.000,00 EUR für Personenschäden und 250.000,00 EUR für Sonstige Schäden (einschließlich Sach- und Vermögensschäden).
Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa einer solchen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade uns auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz vorliegt.
Soweit der Schaden auf einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes beruht oder es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt, bleiben die Rechte des Auftraggebers unberührt.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und diesbezüglicher Kenntnis des Auftraggebers. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für welche wir unbeschränkt haften. Diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.
- Datenschutz
Wir sind befugt, Daten, die vom Auftraggeber oder dem Empfänger der Leistung im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellt werden, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, um den Auftrag zu erfüllen. Personenbezogene Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen verwendet. Wir nutzen elektronische Verfahren für die Auftragsabwicklung und speichern entstehende Daten in digitalisierter Form.
Zur Erbringung der Leistung können wir diese Daten im erforderlichen Umfang an andere Unternehmen und Dritte weitergeben und diesen die vertragsgemäße Nutzung gestatten.
- Höhere Gewalt
In Fällen der höheren Gewalt, wie Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Lieferverzögerungen durch Dritte und andere schwerwiegende oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel und behördliche Anordnungen), entbinden uns für die Dauer und den Umfang der Störung von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen, sofern die Leistungsstörungen auf diese Umstände zurückzuführen sind.
- Abwerbeverbot
Beide Parteien verpflichten sich dazu, während der Vertragslaufzeit keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Die direkte Abwerbung wird vermutet, wenn ein Mitarbeiter eingestellt wird. Es obliegt dem Vertragspartner, nachzuweisen, dass die Einstellung nicht auf Abwerbungsmaßnahmen beruhte.
Bei Verstoß gegen diese Regelung gemäß Absatz 1 der Vereinbarung ist die verstoßende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Diese beträgt zwei Bruttojahresgehälter im letzten Anstellungsjahr beim ursprünglichen Arbeitgeber (inklusive Prämien, Boni) des betroffenen Mitarbeiters, der unter Verstoß gegen die Abwerbeverpflichtung abgeworben wurde.
- Schlussbestimmungen
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aktuellen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Auftraggeber hat mit uns eine rechtlich wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall von Vertragslücken.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Abweichungen vom Schriftformerfordernis.
Von uns geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
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und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Milas Welt
4,5Von 5 SternenDurchschnitt aus 28 Google Bewertungen
Ein sehr liebevoll eingerichtetes Spielcafé für kleinere Kinder. Neben unterschiedlichen Spielhäusern gibt es einen ruhigeren Raum für die Kleinsten. Eine tolle Alternative zu den üblichen Indoor-Spielhallen.
Wir haben den 6 Geburtstag unseres Sohnes dort gefeiert. Wir können nur positives berichten. Die Kids hatten eine Menge Spaß. Es war schön dekoriert und der Service top 👍
Wir haben vor 2 Wochen gebucht. Die Buchung wird einfach storniert, eine größere Gruppe hätte nach uns für eine geschlossene Gesellschaft reserviert. Sehr frech, nicht zu empfehlen.
Für einen gemütlichen Nachmittag mit Kind, absolut perfekt. Wir kommen definitiv wieder! Die Kleinen haben sich die ganze Zeit beschäftigt und wollten gar nicht gehen.
Wir haben den dritten Geburtstag unsere Tochter dort gefeiert. Die Kindern hatten sehr viel Spaß & haben sich gefreut. Allerdings war das organisatorische etwas blöd gelaufen. Zeitgleich mit unserem, fande noch ein zweiter Geburtstag statt. Für beide Geburtstage gab es aber leider nur eine Mitarbeiterin. Dies hatte natürlich zur Folge, dass sowohl Essen als auch Getränke sehr lange gedauert haben. Wenn man sowieso lediglich 3h Zeit hat, ist fast eine Stunde auf einen Kaffee zu warten schon viel. Auch das Essen kam später als vereinbart. Vielleicht sollte man über zwei Mitarbeiter nachdenken, wenn man weiß, dass viele Gäste geplant sind
Ein ganz süßer Ort für Kleinkinder. Insbesondere bei schlechtem Wetter, können die Kinder wunderbar spielen, sich etwas austoben und Eltern/Freunde könnem gemütlich in Sichtweite einen Kaffee trinken und eine Kleinigkeit essen. Es gibt auch einen separaten Babybereich für die ganz Kleinen. Sehr nette Inhaberin und absolute Empfehlung:)
Sehr schön und SAUBER eingerichtet, für die Kinder optimal sogar im Sommer da die Klima klasse ist. Kaffee & die Waffeln waren auch sehr lecker wir werden aufjedenfall öfters dort vorbei gehen.
Wir haben das Spielecafe als geschlossene Gesellschaft für den Geburtstag unseres Sohnes gebucht. Alle eingeladene Kinder (Babys von 8 Monate bis Kinder 7 Jahre) hatten ihren Spaß! Das Spielecafe ist superschön und hell eingerichtet. Eine Klimaanlage ist vorhanden. Die Tische wurden hübsch gedeckt. Das Personal war freundlich und hat sich gut um uns gekümmert. Wir hatten einen sehr schönen Geburtstagsnachmittag und freuen uns auf den nächsten Besuch! Herzlichen Dank nochmal!
Wir waren schon ein paar Mal "nur" zum Spielen da. Finde das Konzept klasse, mal kein typischer Indoorspielplatz zum klettern und toben, sondern richtig coole vielseitige Spielmöglichkeiten. Wir haben uns dazu entschieden den 4. Geburtstag unserer Tochter hier zu feiern. Super Preisleistungsverhältnis, die nette Inhaberin hat uns toll unterstützt. Sehr sympathische und zuvorkommende Frau, ist ein bisschen so als würde man bei Freunden feiern. 🙂 Die Kinder waren natürlich total begeistert, mehrere Eltern dürfen/müssen den nächsten Geburtstag wohl auch hier feiern. Wir hatten Gäste zwischen 3 und 6 Jahren, auch 3 kleinere Geschwisterkinder, die etwa 1 Jahr alt waren und alle sind auf ihre Kosten gekommen. Die anderen Erwachsenen waren auch begeistert von den Räumlichkeiten.
Sehr schön gemacht und wir kommen gerne hier her. Den Kindern macht es Spaß und es gibt viele Fahrzeuge. Schade nur, dass das Spielzeug oft nicht dort liegt wo es hingehört und manche Puppen leider schon nicht mehr so schön aussehen (dafür kann die Liebe Mitarbeiterin wahrscheinlich wenig).
Wir haben im Milas Café Geburtstag gefeiert und sind sehr zufrieden. Eine tolle Vorbereitung durch das Personal, welches sehr nett war. Die Spielsachen sind liebevoll ausgewählt und die Spielbereiche schön strukturiert. Absolute Empfehlung!
Mit "Milas Welt" hat sich eine junge Frau ihren Traum erfüllt. Ganz hübscher Indoor Spielraum für kleine Kinder; mit Herz und Liebe gestaltet. Alles sauber und gepflegt. Kosten sehr überschaubar. Ich wünsche der jungen Unternehmerin ganz viel Erfolg mit dieser tollen Idee.
wunderschönes und liebevoll eingerichtetes und sauberes Spielcafé. Eher für kleinere Kinderchen zu empfehlen. Aber unsere Große (6) hatte auch noch ziemlich viel Spaß.
TolleUnterhaltung für die kleinen. Alles sehr sauber. Super freundliche und Kompetente Führung. Die Waffeln waren der Hit .